Das Gedenkportal: Ein Ort zum Trauern für Angehörige
Gedenkseiten bieten Ihren Angehörigen einen Ort zur Trauer. Zudem erhöhen Sie die Bekanntheit Ihres Bestattungshauses.
Einfache Bedienung
Mit einem Klick veröffentlichen Sie eine Gedenkseite für einen Sterbefall. Die Verwaltung läuft bequem über das Kundenportal.
Angehörige entscheiden selbstständig
Die Angehörigen haben über das Kundenportal Einstellungsmöglichkeiten und können Beileidsbekundungen moderieren
Mehr Bekanntheit für Ihr Bestattungshaus
Marketing für Bestatter ist nicht einfach. Durch die Suche nach bestimmten Gedenkseiten im Internet kommen mehr Personen in Kontakt mit Ihrem Bestattungshaus.
Ihre Funktionen im Gedenkportal
Kerzen mit Beileidsbekundungen
Die Hinterbliebenen können virtuelle Kerzen anzünden und Beileidsbekundungen hinterlegen. Je nach Einstellung müssen Beileidsbekundungen zunächst genehmigt werden, bevor sie veröffentlicht werden.
Einfache Bearbeitung im Kundenportal
Im Kundenportal kann der Angehörige oder Bestatter intuitiv Einstellungen ändern, Termine veröffentlichen oder Beileidsbekundungen moderieren.
Die Vorteile des memilius Gedenkportals
Die nahtlose Integration mit der memilius Bestattersoftware spart dem Bestatter Zeit bei der Erstellung.
Mehr Menschen kommen mit Ihrem Bestattungshaus in Kontakt
Automatische Datenübernahme aus der Bestattersoftware
Individuelles Logo & Firmenfarben
Schon gewusst? Termine können vor der Veröffentlichung noch einmal überarbeitet werden
Die nächsten Angehörigen wollen, dass andere Personen etwas später zur Trauerfeier erscheinen? Der Trauerfeier-Termin kann bequem vor der Veröffentlichung bearbeitet werden.
Häufig gestellte Fragen
Nein, aufgrund der engen Integration zur memilius Bestattersoftware kann das Gedenkportal nicht einzeln gebucht werden.
Ja, die Angehörigen können über das memilius Kundenportal einfach selbst entscheiden, welche Daten veröffentlicht werden. So kann ein Trauerfeier-Termin beispielsweise vor der Veröffentlichung auch nochmal bearbeitet werden.
Ja, jede Filiale kann ein eigenes Gedenkportal haben. Sie können pro Filiale ein individuelles Logo hinterlegen sowie das Farbschema anpassen.
Im Kundenportal kann die Gedenkseitenverwaltung für den Kunden ausgeblendet werden. Dann übernehmen Sie als Bestatter selbst die Verwaltung der Seite.
Die Anzahl an Gedenkseiten ist nicht beschränkt und in der Pauschale des Zusatzpakets enthalten.
Sie wollen zusätzlichen Service bieten?
Lassen Sie uns über Ihre individuelle Situation im unverbindlichen Erstgespräch sprechen.